Solaranlage auf gepachtetem Dach Erfahrungen

Erfahrungsbericht. Kundenmeinung Solar Dach Vermietung als Steuersparmodell

Nicht Wohnmobil – aber bei der Suche nach passendem PV-Modul für Kastenwagen Dach, habe ich mir ein paar Gedanken zu einem ähnlichem Thema gemacht, da ein guter Bekannter ein „Steuersparmodell“ abschließen sollte. Hier mein Text/Meinung/Erfahrung…

Erfahrungsbericht. Kundenmeinung Solar Dach Vermietung als Steuersparmodell

Solar Steuersparmodell mit Aussicht auf hohe Rendite?…

Photovoltaikanlagen auf gepachteten Hallendächern werden von Finanzberatern potentiellen Investoren als lukrative Anlagemöglichkeit vorgestellt. Vor allem durch die Inanspruchnahme eines hohen Investitionsabzugsbetrags und Sonderabschreibungen könnten Steuern gespart und ein stattlicher Ertrag für eine Kapitalanlage erwirtschaftet werden.

Rendite mit PV-Module Seriös?

Auch meinem Freund Manfred wurde ein solches Angebot von einem Ruhestandsplaner unterbreitet. Manfred soll für rund 60.000 € PV-Module kaufen. 80 % der Kosten würden über ein Darlehen finanziert, dessen Tilgungsraten problemlos von den Einnahmen aus dem Verkauf des Solarstroms bezahlt werden könnten. Seine Solarmodule würden dann auf einem, von einem Vermarkter für mindesten 20 Jahre gepachteten Hallendach, von Fachfirmen aufgebaut, angeschlossen und regelmäßig gewartet. Durch Eintragungen einer persönlichen Dienstbarkeit im Grundbuch soll Manfreds Solaranlage rechtlich abgesichert und seine Eigentumsrechte dokumentiert werden.

Der Vermarkter soll sich vertragsgemäß auch um den Versicherungsschutz für die Module und den Verkauf des erzeugten Solarstroms kümmern. Hierfür soll Manfred einen Betrag nach Leistung seiner Anlage zahlen. Zum Abschluss wurde Manfred noch eine Abrechnung präsentiert. Danach könne er bei seiner Investition von rund 60.000 € mit einem effektiven Gesamtüberschuss von rund 34.000 € nach 30 Jahren Gesamtlaufzeit rechnen. Das Angebot weckte Manfreds Interesse, besonders weil sich der Verwalter nach den Verträgen quasi um alles kümmern würde, und er nur rund 12.000 € Eigenkapital zur Verfügung stellen müsste. Manfred fragte mich nach meiner Einschätzung zu dieser Geschäftsidee, und schaute ich mir alles genauer an.

Investitionsabzugsbetrag (IAB) und Sonderabschreibungen, Abzug möglich?

Zunächst wollte ich mich über die steuerlichen Vorteile informieren, die zu einem erheblichen Teil die in Aussicht gestellte Rendite erzielen. Im Internet fand ich einen Artikel der WPV Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, den ich am Ende des Absatzes als Link angebe. Hier wurde erklärt, dass grundsätzlich ein IAB für PV-Anlagen steuerlich berücksichtigt werden könnte, es aber beispielsweise Gewinngrenzen gibt, die die Einspeisevergütung der Gesamtanlage nicht übersteigen darf. Es ist also bei jedem Käufer und Betreiber von Solaranlagen genau zu prüfen, ob die gesetzlichen Vorgaben erfüllt sind. Die pauschale Aussage, es könne ein IAB in Anspruch genommen werden, ist mit Vorsicht zu genießen!

Einen weiteren Punkt, den die Anwaltskanzlei ansprach, ist die kritische Rechtsprechung einiger Finanzgerichte. Wird nicht die gesamte Solaranlage auf dem Dach von einem Anlagenbesitzer betrieben, sondern werden die Solarmodule mehrere Investoren zu einer großen Anlage zusammengebaut, hält die Finanzverwaltung es für naheliegend, dass alle Teilanlagen gesellschaftsrechtlich verbunden sind. Kommt das zuständige Finanzamt zum Schluss, dass nach der Gestaltung der Kaufverträge über die PV-Teilanlagen eine Gesellschaft entstanden ist, kann nur die Gesellschaft den IAB beantragen und es muss auch hier die o. g. Gewinngrenze geprüft werden. Es handelt sich dann häufig um große Anlagen, deren Einspeisevergütung die zulässige Grenze überschreitet und der IAB nicht berücksichtigt wird.

Die Anwaltskanzlei rät jedem, die Verträge der Anlageberater sorgfältig zu überprüfen, um steuerrechtliche Probleme zu vermeiden und die Inanspruchnahme des in Aussicht gestellten IAB sicherzustellen.

https://www.photovoltaik-kanzlei.de/case/iab/

Recherchen zu den Vertragspartnern eines Photovoltaik Direktinvestments

Über Suchmaschinen und die Interseite https://www.northdata.de/ habe ich Informationen zu den Firmen gesucht, die in Manfreds Anlagemodell eine Rolle gespielt haben. Dabei fand ich heraus, dass die Hauptfirma, die für die Vermarktung des Projekts zuständig würde, erst seit wenigen Jahren besteht. Jahresabschlüsse waren beim Bundesanzeiger nicht hinterlegt. Der Geschäftsführer der Vermarktungsfirma hatte zuvor bereits eine Firma mit gleichem Geschäftszweig, die bereits nach wenigen Jahren ihre Tätigkeit eingestellt hat und sich in Liquidation befindet. Unter der Anschrift dieser ehemaligen Firma war ebenfalls eine Solarfirma, die sich bereits in Insolvenz befand. Diese Informationen erweckten ein ungutes Gefühl, wenn es um den Vertragsabschluss für eine langfristige Kapitalanlage geht.

Fazit zu Steuersparen mit Solaranlagen auf Dächer.

Ob die steuerlichen Vergünstigungen wie vor allem der Investitionsabzugsbetrag tatsächlich vom Anlagenbesitzer in Anspruch genommen werden können, ist fraglich und muss in jedem Fall einzeln geprüft werden. Die Vorgehensweise, die Beträge pauschal in die Berechnung einer erzielbaren Rendite einzubeziehen, weckt falsche Erwartungen. Also vor einem Vertragsabschluss alles genau vom Steuerberater, der auch die eigenen steuerlichen Verhältnisse kennt, prüfen lassen. Recherchieren Sie, wer Ihre Vertragspartner sind, wie lange sie schon im Geschäft sind, ob „echte“ Erfahrungsberichte im Internet zu finden sind, damit der Traum eines lukrativen Steuersparmodels nicht zu einem kostspieligen Alptraum mit Gerichtsverfahren wird.

P.S. Mein Freund Manfred hat keinen Vertrag abgeschlossen.

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